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Montag, 24. Dezember 2012 - 13:37 Uhr
Frohe Weihnachten

Wir wünschen Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2013.

AH Fahrschule
Friedrich Andreas Hipp

Samstag, 17. September 2011 - 18:40 Uhr
Betriebsferien

Auch wir brauchen eine kleine Pause. Wir machen Betriebsferien vom 16.09.2011 bis 26.09.2011

Liebe Grüße Andreas Hipp

Donnerstag, 28. April 2011 - 23:54 Uhr
Wieso sich die Theoretische Prüfung wieder ändert bzw. optimiert werden muß!!!

Hier eine Info wieso die Theoretische Prüfung optimiert werden muss. Ab 01.07.2011 wird damit stückweise angefangen.

Änderung zum 01.07.2011:
ALLE Bildfragen der Bereiche Grundwissen und Zusatzwissen Klasse B werden gegen Computerbilder ausgetauscht ( 158 Fragen )
Und neue Fragen zum Thema "sehbehinderte Menschen" eingeführt.

Einführung der " Varianzen"
Zu jeder Grafik/Prüfungsfrage gibt es mehrere Bilvarianten
( gelber Bus statt roter PKW, Haus statt Baum, etc. )
Nur eine Version der Grafik wird veröffentlicht = Mutterbild
Alle Varianzen ( Anzahl/Ausführung) sind geheim und werden nicht veröffentlicht!
Termin: laufende Einführung ab Ende 2011.

Die Varianzen werden ständig verändert
Kein Auswendiglernen mehr möglich!!

Ab 2012 - Einführung Fragenformate mit "bewegten Bildern"

Quelle: fahrerlaubnis.tuev-dekra.de

Donnerstag, 28. April 2011 - 23:04 Uhr
Führerschein mit Verfallsdatum

Wer ab 2013 seinen Führerschein besteht, muss die Fahrerlaubnis alle 15 Jahre austauschen. Auch für davor ausgestellte Führerscheine soll künftig ein Verfallsdatum gelten. Hintergrund ist eine EU-Verordnung.

Die Führerscheine in Deutschland sollen in Zukunft ein Verfallsdatum erhalten. Ab 2013 soll die Fahrerlaubnis Regierungsplänen zufolge nur noch 15 Jahre gültig sein. Danach müssten die Verkehrsteilnehmer einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Entsprechende Gesetzesänderungen sind von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden. Für alle bis 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gelte, dass sie spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigte demnach die Angaben.

EU-Verordnung schreibt Gesetzesänderung vor
Grund für die Befristung der Fahrlizenzen ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss. Nach Angaben des Ministeriums werde es dann innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben. Mit dem regelmäßigen Austausch seien die Dokumente zudem stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik, zusätzlich werde „ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Inhabers des Führerscheins verbessert wird“, sagte ein Sprecher dem Blatt.

Kommen gesundheitliche Überprüfungen?
Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es demnach allerdings in Deutschland nicht geben. „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden“, teilte das Ministerium mit. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

Nicht bekannt sind derzeit zwei wichtige Punkte: Wie teuer der Zwangsumtausch der Fahrerlaubnis jeweils wird und ob es tatsächlich wie im jetzigen Entwurf dabei bleibt, dass die Neuaustellung ohne Prüfung des Kandidaten auf Verkehrstüchtigkeit vonstatten geht. In anderen EU-Staaten sind solche Prüfungen inzwischen eingeführt. Italien überprüft Reaktion und Sehstärke – ab dem 65. Lebensjahr sogar alle zwei Jahre. Spanien (ab 45 Jahre) und die Niederlande (ab 70 Jahren) prüfen die Fahrfähigkeit im Fünfjahres-Abstand.

Quelle: focus.de

Donnerstag, 28. April 2011 - 23:01 Uhr
Der Bundesrat hat das begleitete Fahren ab 17 Jahren beschlossen. Wer sich allerdings ohne erfahrenen Begleiter auf den Weg macht und erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben.

Fahranfänger können sich künftig nach bestandener Führerscheinprüfung schon ab ihrem 17. Lebensjahr ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet werden. Dieser muss mindestens auf eine fünfjährige Fahrpraxis verweisen können und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Wer sich alleine auf den Weg macht und erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommt ein Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Der ADAC sieht in der Einführung des begleiteten Fahrens einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Fahrausbildung. Weitere Maßnahmen seien jedoch notwendig, weil Fahranfänger nach wie vor mit Abstand mit den höchsten Risiken im Straßenverkehr konfrontiert sind. Vor allem in der Zeit unmittelbar nach dem Führerscheinerwerb passieren viele Unfälle, die auf mangelnde Gefahreneinschätzung und erhöhtes Risikoverhalten zurückgehen, so der Verkehrsclub.

Quelle: focus.de

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