Sie sind hier: Führerscheinklassen

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16
- Kein Vorbesitz erforderlich
- eingeschlossene Klassen: NEIN

Theoretische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mit Vorbesitz einer anderen Klasse

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der gesetzlich
vorgeschriebenen Sonderfahrten

Ersterwerb

Überland

0

Autobahn

0

Nachtfahrt

0

Keine Praktische Ausbildung erforderlich.

Praktische Prüfung

Praktische Prüfung nicht erforderlich

0 Minuten